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Ich werde keine Mitschnitte von DX-Stationen veröffentlichen.
Das deutsche Urheberrecht ist dafür übertrieben restriktiv.
Quelle Internetsuche:
Falls Sie planen, solche kurzen Sendeausschnitte für eigene Projekte (z. B. Podcasts, YouTube-Videos oder Internetradio) zu verwenden, gilt im deutschen Urheberrecht Folgendes:
• Keine "Unter-einer-Minute"-Freigrenze: Es gibt im Urheberrecht keine pauschale zeitliche Freigrenze (weder eine 5-, 30- noch eine 60-Sekunden-Regel). Auch Ausschnitte unter einer Minute sind geschützt, sofern sie eine Schöpfungshöhe erreichen oder Leistungsschutzrechte der Sendeanstalt berühren.
Diese Aussage kann man natürlich auslegen wie man will.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wir leben aber in einer "Anschissgesellschaft", wo jeder jeden verklagen kann.
Das ein ausländischer Sender verklagt bezweifle ich. Das man aber von jemanden verklagt wird, der vom DX Null Ahnung hat, schon eher.

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